Informationen zur Qualitäts-Sicherung
Informationen zur Qualitäts-Sicherung
Sektion Bildgebende Verfahren
der DGOU
Leitlinien der Bundesärztekammer
•Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung der Magnet-Resonanz-Tomographie
•Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Kernspintomographie
Ultraschall
In der Qualitätssicherungsvereinbarung Säuglingshüfte wird in § 6 Anforderung an die schriftliche Dokumentation Bezug genommen auf die Anlage 5 zu Abschnitt B Nr. 3 der Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres („Kinder-Richtlinien“).
siehe hierzu:
Röntgen
Richtlinien Gemeinsamer Bundesausschuß (G-BA)
•Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie für die Kernspintomographie
Kinder-Richtlinien
Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres („Kinder-Richtlinien“) enthält Durchführungsempfehlungen für die sonographische Untersuchung der Säuglingshüfte.
Für die Durchführungsempfehlung für die sonographische Untersuchung der Säuglingshüfte siehe
Strahlenschutzkommission SKK
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
(BG)
Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung von Arztrechnungen
(Arb.Hinweise Arztrechnungen)
unter Berücksichtigung der Neufassung des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger vom 1. Januar 2011
Stand: 1. Januar 2012
Zur Indikation von Ultraschall-Untersuchungen siehe III/33
Zur Strahlendiagnostik und MRT siehe XII
Deutsche Röntgengesellschaft (DRG)
AG Muskuloskelettale Radiologie der DRG
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