Sektion Bildgebende Verfahren
der DGOU
Gesetzliche Vorgaben
Bundesrecht
Röntgenverordnung (RöV)
•Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV)
•Ärztliche Stelle nach § 17a der Röntgenverordnung
Informationen der Bayerischen Landesärztekammer
Nichtionisierende Strahlen-Gesetz (NiSG)
Dieses Gesetz regelt den Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen nichtionisierender Strahlung, die durch die Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen verursacht werden können.
Nichtionisierende Strahlung umfasst
1. elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder in einem Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz,
2. optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 Nanometern bis 1 Millimeter sowie
3. Ultraschall im Frequenzbereich von 20 Kilohertz bis 1 Gigahertz.
Damit hat dieses Gesetz eine Bedeutung bei der MRT- und der Ultraschall-Diagnostik.
In § 5 (1) Ziffer 2 NiSG wird die Bundesregierung u. a. ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, welche Anforderungen an die erforderliche Fachkunde der berechtigten Person zu stellen sind und wie diese Fachkunde gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen ist.
Nach unserer Kenntis wurde bisher eine entsprechende Rechtsverordnung noch nicht erlassen.
Wir gehen davon aus, daß das Inkrafttreten einer entsprechende Rechtsverordnung z. B. im Deutschen Ärzteblatt angezeigt wird und daß danach für den Nachweis der jeweiligen Fachkunde ausreichende Übergangsfristen zur Verfügung stehen.
•Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)
EU-Richlinien
Elektromagnetische Felder
Richtlinie 2004/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder).
•24.5.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 184/1 Berichtigungen
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